Beratung
Produkthighlights
- mobile Werbung im Außenbereich
- stabiles Grundgestell aus Stahl
- schnelle und unkomplizierte Befestigung von Bannern
- kann für den Straßenverkehr zugelassen werden
- Bei der Anlieferung des Werbeanhängers ist ein Gabelstapler vor Ort zwingend erforderlich
Leasingangebot
Bsp. 15.0244.4 - Werbeanhänger klein | ohne Banner - 48 Monate ab 53,09 EUR*/Monat leasen
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Produktbeschreibung
Werben Sie einfach und flexibel mit unserem mobilen Werbeanhänger! Setzen Sie den Werbeträger gezielt vor Ort bei Events, Festivals, Stadtfesten und anderen Veranstaltungen im Außenbereich ein und erreichen einen hohen Werbeeffekt. Es wird eine ereignisgebundene und variable Präsentation Ihrer Werbebotschaft ermöglicht. Ändern Sie je nach Belieben den Standort des Anhängers und bleiben Sie so immer im Aufmerksamkeitsbereich des Kunden!
Bestücken Sie den Anhänger schnell und unkompliziert mit Ihren Werbebannern. Wenn Sie den Anhänger inklusive Digitaldruckbanner bestellen, sind die Kabelbinder zur Befestigung mit im Lieferumfang enthalten. Natürlich können Sie hierzu auch Spannschlaufen verwenden. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Der Werbeanhänger kann zugelassen und ohne Banner im Straßenverkehr bewegt werden. Wir empfehlen nicht mit eingespannten Werbebannern zu fahren, (max. bei Kurzstrecken im Stadtverkehr bis 50 km/h), um den Stoff vor Beschädigungen zu schützen.
Machen Sie Kunden effektiv und direkt vor Ort auf Ihre Leistungen und Ihr Unternehmen aufmerksam. Egal ob Werbung für anstehende Events, Ihr nahegelegenes Restaurant oder Ihren Handwerksbetrieb - der hohe Werbeeffekt der mobilen Werbeanhänger ist für diverse Branchen nutzbar!
Bei der Anlieferung des Werbeanhängers ist ein Gabelstapler vor Ort zwingend erforderlich. Sollte dies nicht möglich sein, kann gegen einen Aufpreis der Versand mit LKW inkl. Stapler veranlasst werden. Bitte sprechen Sie uns an. Falls weder ein Gabelstapler vor Ort vorhanden ist, noch eine Anlieferung mit Stapler veranlasst wurde, werden etwaige Mehrkosten durch eine Neuanlieferung in Rechnung gestellt.
Der Werbeanhänger kann zugelassen und ohne Banner im Straßenverkehr bewegt werden. Wir empfehlen nicht mit eingespannten Werbebannern zu fahren, (max. bei Kurzstrecken im Stadtverkehr bis 50 km/h), um den Stoff vor Beschädigungen zu schützen.
Machen Sie Kunden effektiv und direkt vor Ort auf Ihre Leistungen und Ihr Unternehmen aufmerksam. Egal ob Werbung für anstehende Events, Ihr nahegelegenes Restaurant oder Ihren Handwerksbetrieb - der hohe Werbeeffekt der mobilen Werbeanhänger ist für diverse Branchen nutzbar!
Bei der Anlieferung des Werbeanhängers ist ein Gabelstapler vor Ort zwingend erforderlich. Sollte dies nicht möglich sein, kann gegen einen Aufpreis der Versand mit LKW inkl. Stapler veranlasst werden. Bitte sprechen Sie uns an. Falls weder ein Gabelstapler vor Ort vorhanden ist, noch eine Anlieferung mit Stapler veranlasst wurde, werden etwaige Mehrkosten durch eine Neuanlieferung in Rechnung gestellt.
Häufig gestellte Fragen zum „Mobilen Werbeanhänger“
Grundsätzlich darf der Anhänger nie schwerer sein als das Zugfahrzeug. Einen zusätzlichen Anhängerschein – also die BE-Fahrerlaubnis – benötigen Sie, wenn Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm fahren möchten und die zulässige Gesamtmasse des Gespanns dadurch über 3.500 Kilo wiegt. Sowohl der kleine als auch der große Werbeanhänger haben ein maximal zulässiges Gesamtgewicht unter 750 kg. Unter Berücksichtigung der zulässigen Gesamtmasse wäre die Führerscheinklasse B dafür ausreichend.
Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Laut §12 Abs. 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeuganhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Das Parken ist aber nur zulässig, wenn der Anhänger noch gemeingebräuchlich, also zu Verkehrszwecken, genutzt wird. In diesem Zeitraum gilt er als „mobile Werbung“. Nach Ablauf dieser zwei Wochen muss der Anhänger versetzt werden. Hier gibt es jedoch in bestimmten Regionen Ausnahmen. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort, ob eine Genehmigung bei Ihnen Pflicht ist.
Bei der Anlieferung des Werbeanhängers ist ein Gabelstapler vor Ort zwingend erforderlich. Sollte dies nicht gegeben sein, kann der Versand mit LKW inkl. Stapler gegen einen Aufpreis veranlasst werden. Bitte sprechen Sie uns an. Falls weder ein Gabelstapler vor Ort vorhanden ist, noch eine Anlieferung mit Stapler veranlasst wurde, werden etwaige Mehrkosten durch eine Neuanlieferung in Rechnung gestellt.
Sie können die Anhänger gerne direkt bei uns abholen. Sollte das für Sie in Frage kommen, weisen Sie uns bitte darauf hin, sodass wir Ihnen die Zulassungspapiere vorab zukommen lassen können. Bitte denken Sie daran, dass Sie zur Überführung des Anhängers ein gültiges Kennzeichen benötigen (möglich ist auch rotes bzw. Tageskennzeichen).
Nach Bestellung eines Anhängers erhalten Sie von uns die benötigten Zulassungspapiere. Mit diesen, Ihrem Personalausweis und der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) von Ihrer Versicherung können Sie dann zu Ihrer regionalen Zulassungsstelle gehen und den Anhänger anmelden.
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg müssen drei Jahre nach ihrer Erstzulassung geprüft werden, danach alle zwei Jahre. Sie brauchen in der Hinsicht also für den o.a. Zeitraum nichts unternehmen.
Zur Versicherung Ihres Anhängers dient hauptsächlich die Haftpflichtversicherung, die die Kosten für von Ihnen verursachten Schäden an Dritten übernimmt. Die Teilkasko sichert Sie gegen Diebstahl, Sturm- oder Hagelschäden ab. Die Vollkasko übernimmt zusätzlich die Kosten von Eigenschäden an Ihrem Anhänger. Die Kosten für die Anhängerversicherung sind deutlich niedriger als die für andere Kraftfahrzeuge.
Die Kfz-Steuer für Anhänger richtet sich nach deren zulässigem Gesamtgewicht. So reicht sie beispielsweise von 29 € pro Jahr für einen Anhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht bis hin zu 134 € pro Jahr für einen Anhänger mit 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Wenn Sie unseren Anhänger inklusive Digitaldruckbanner bestellen, sind die Kabelbinder zur Befestigung mit im Lieferumfang enthalten. Natürlich können Sie hierzu auch Spannschlaufen verwenden. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Der Anhänger wird zusätzlich zu seinem Eigengewicht noch mit Steinen beschwert (kleiner Anhänger: 200 kg; großer Anhänger: 400 kg). Dies allein sorgt bereits für eine gute Standfestigkeit. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie beim Abstellen des Hängers die angeschweißten Stützen ausfahren und diese gleichmäßig am Boden aufstellen. Hier gilt es darauf zu achten, die Schrauben der Stützen fest anzuziehen, um einen sicheren Stand zu gewährleisten. Bei starken Sturmböen ist es empfehlenswert, die Banner rauszunehmen, um ein Reißen der Banner und Kabelbinder zu verhindern.
Unsere Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg sind ungebremst.
Produkteigenschaften
Artikelnummer | |
Produktbeschreibung
Werben Sie einfach und flexibel mit unserem mobilen Werbeanhänger! Setzen Sie den Werbeträger gezielt vor Ort bei Events, Festivals, Stadtfesten und anderen Veranstaltungen im Außenbereich ein und erreichen einen hohen Werbeeffekt. Es wird eine ereignisgebundene und variable Präsentation Ihrer Werbebotschaft ermöglicht. Ändern Sie je nach Belieben den Standort des Anhängers und bleiben Sie so immer im Aufmerksamkeitsbereich des Kunden!
Bestücken Sie den Anhänger schnell und unkompliziert mit Ihren Werbebannern. Wenn Sie den Anhänger inklusive Digitaldruckbanner bestellen, sind die Kabelbinder zur Befestigung mit im Lieferumfang enthalten. Natürlich können Sie hierzu auch Spannschlaufen verwenden. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Der Werbeanhänger kann zugelassen und ohne Banner im Straßenverkehr bewegt werden. Wir empfehlen nicht mit eingespannten Werbebannern zu fahren, (max. bei Kurzstrecken im Stadtverkehr bis 50 km/h), um den Stoff vor Beschädigungen zu schützen.
Machen Sie Kunden effektiv und direkt vor Ort auf Ihre Leistungen und Ihr Unternehmen aufmerksam. Egal ob Werbung für anstehende Events, Ihr nahegelegenes Restaurant oder Ihren Handwerksbetrieb - der hohe Werbeeffekt der mobilen Werbeanhänger ist für diverse Branchen nutzbar!
Bei der Anlieferung des Werbeanhängers ist ein Gabelstapler vor Ort zwingend erforderlich. Sollte dies nicht möglich sein, kann gegen einen Aufpreis der Versand mit LKW inkl. Stapler veranlasst werden. Bitte sprechen Sie uns an. Falls weder ein Gabelstapler vor Ort vorhanden ist, noch eine Anlieferung mit Stapler veranlasst wurde, werden etwaige Mehrkosten durch eine Neuanlieferung in Rechnung gestellt.
Der Werbeanhänger kann zugelassen und ohne Banner im Straßenverkehr bewegt werden. Wir empfehlen nicht mit eingespannten Werbebannern zu fahren, (max. bei Kurzstrecken im Stadtverkehr bis 50 km/h), um den Stoff vor Beschädigungen zu schützen.
Machen Sie Kunden effektiv und direkt vor Ort auf Ihre Leistungen und Ihr Unternehmen aufmerksam. Egal ob Werbung für anstehende Events, Ihr nahegelegenes Restaurant oder Ihren Handwerksbetrieb - der hohe Werbeeffekt der mobilen Werbeanhänger ist für diverse Branchen nutzbar!
Bei der Anlieferung des Werbeanhängers ist ein Gabelstapler vor Ort zwingend erforderlich. Sollte dies nicht möglich sein, kann gegen einen Aufpreis der Versand mit LKW inkl. Stapler veranlasst werden. Bitte sprechen Sie uns an. Falls weder ein Gabelstapler vor Ort vorhanden ist, noch eine Anlieferung mit Stapler veranlasst wurde, werden etwaige Mehrkosten durch eine Neuanlieferung in Rechnung gestellt.
Häufig gestellte Fragen zum „Mobilen Werbeanhänger“
Grundsätzlich darf der Anhänger nie schwerer sein als das Zugfahrzeug. Einen zusätzlichen Anhängerschein – also die BE-Fahrerlaubnis – benötigen Sie, wenn Sie einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilogramm fahren möchten und die zulässige Gesamtmasse des Gespanns dadurch über 3.500 Kilo wiegt. Sowohl der kleine als auch der große Werbeanhänger haben ein maximal zulässiges Gesamtgewicht unter 750 kg. Unter Berücksichtigung der zulässigen Gesamtmasse wäre die Führerscheinklasse B dafür ausreichend.
Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Laut §12 Abs. 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeuganhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Das Parken ist aber nur zulässig, wenn der Anhänger noch gemeingebräuchlich, also zu Verkehrszwecken, genutzt wird. In diesem Zeitraum gilt er als „mobile Werbung“. Nach Ablauf dieser zwei Wochen muss der Anhänger versetzt werden. Hier gibt es jedoch in bestimmten Regionen Ausnahmen. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort, ob eine Genehmigung bei Ihnen Pflicht ist.
Bei der Anlieferung des Werbeanhängers ist ein Gabelstapler vor Ort zwingend erforderlich. Sollte dies nicht gegeben sein, kann der Versand mit LKW inkl. Stapler gegen einen Aufpreis veranlasst werden. Bitte sprechen Sie uns an. Falls weder ein Gabelstapler vor Ort vorhanden ist, noch eine Anlieferung mit Stapler veranlasst wurde, werden etwaige Mehrkosten durch eine Neuanlieferung in Rechnung gestellt.
Sie können die Anhänger gerne direkt bei uns abholen. Sollte das für Sie in Frage kommen, weisen Sie uns bitte darauf hin, sodass wir Ihnen die Zulassungspapiere vorab zukommen lassen können. Bitte denken Sie daran, dass Sie zur Überführung des Anhängers ein gültiges Kennzeichen benötigen (möglich ist auch rotes bzw. Tageskennzeichen).
Nach Bestellung eines Anhängers erhalten Sie von uns die benötigten Zulassungspapiere. Mit diesen, Ihrem Personalausweis und der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) von Ihrer Versicherung können Sie dann zu Ihrer regionalen Zulassungsstelle gehen und den Anhänger anmelden.
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg müssen drei Jahre nach ihrer Erstzulassung geprüft werden, danach alle zwei Jahre. Sie brauchen in der Hinsicht also für den o.a. Zeitraum nichts unternehmen.
Zur Versicherung Ihres Anhängers dient hauptsächlich die Haftpflichtversicherung, die die Kosten für von Ihnen verursachten Schäden an Dritten übernimmt. Die Teilkasko sichert Sie gegen Diebstahl, Sturm- oder Hagelschäden ab. Die Vollkasko übernimmt zusätzlich die Kosten von Eigenschäden an Ihrem Anhänger. Die Kosten für die Anhängerversicherung sind deutlich niedriger als die für andere Kraftfahrzeuge.
Die Kfz-Steuer für Anhänger richtet sich nach deren zulässigem Gesamtgewicht. So reicht sie beispielsweise von 29 € pro Jahr für einen Anhänger mit 750 kg zulässigem Gesamtgewicht bis hin zu 134 € pro Jahr für einen Anhänger mit 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht.
Wenn Sie unseren Anhänger inklusive Digitaldruckbanner bestellen, sind die Kabelbinder zur Befestigung mit im Lieferumfang enthalten. Natürlich können Sie hierzu auch Spannschlaufen verwenden. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Der Anhänger wird zusätzlich zu seinem Eigengewicht noch mit Steinen beschwert (kleiner Anhänger: 200 kg; großer Anhänger: 400 kg). Dies allein sorgt bereits für eine gute Standfestigkeit. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie beim Abstellen des Hängers die angeschweißten Stützen ausfahren und diese gleichmäßig am Boden aufstellen. Hier gilt es darauf zu achten, die Schrauben der Stützen fest anzuziehen, um einen sicheren Stand zu gewährleisten. Bei starken Sturmböen ist es empfehlenswert, die Banner rauszunehmen, um ein Reißen der Banner und Kabelbinder zu verhindern.
Unsere Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 750 kg sind ungebremst.
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