Hilfsmittel zur Einhaltung von Hygieneauflagen: Ist Ihr Betrieb vorbereitet?



16.04.2020
Die Bundesregierung hat gestern, am 15.04.2020, die Wiedereröffnung von Geschäften bis 800 qm bekanntgegeben. Am 4. Mai sollen weitere Eröffnungen folgen und auch der Schulbetrieb wieder einsetzen. All dies soll unter der Einhaltung bestimmter Hygienemaßnahmen geschehen, um weiterhin die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung zu sichern.

Trotz der Bekanntgabe verschiedener Richtlinien, hinterlässt die Pressekonferenz der Bundeskanzlerin viele Fragen im Punkt der Umsetzung. Unternehmen sollen ein bestimmtes Hygienekonzept oder Schutzkonzept für Ihren Betrieb einführen.

Doch wie soll so ein Konzept umgesetzt werden? Welche Auflagen müssen beachtet werden? Und wie werden Mitarbeiter und Kunden ohne große Einschränkungen im Betrieb am effektivsten geschützt?

Einhaltung von Hygieneauflagen - wie können sich Geschäfte auf die Wiedereröffnung vorbereiten?

Schon in der nächsten Woche öffnen die ersten Geschäfte nach einer längeren Zwangspause durch die Corona-Krise. Ab Montag ist es bestimmten Branchen erlaubt den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen und so die Wirtschaft langsam wieder in Schwung zu bringen.

Geschäften mit einer Verkaufsfläche bis 800 qm ist es schon in wenigen Tagen wieder erlaubt zu öffnen. Unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen auch einige weitere Branchen. Dazu gehören KFZ-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Unternehmen dieser Wirtschaftsbereiche dürfen, egal wie groß, wieder den Betrieb aufnehmen und Kunden willkommen heißen.

Ab dem 20.04.2020 öffnen:

Geschäfte

mit einer Verkaufsfläche bis zu 800qm

Fahrradhändler

ohne Einschränkungen

KFZ-Händler

ohne Einschränkungen

Buchhandlungen

ohne Einschränkungen

Die Wiederaufnahme des Geschäfts ist ein erster Schritt in Richtung Rückkehr zum öffentlichen Leben. Dieser bedeutsame erste Schritt soll mit Sorgfalt getan werden. Daher setzt die Regierung verschiedene Auflagen und Maßnahmen voraus, um den Hygieneschutz in Geschäften zu erhöhen.

Bis jetzt stehen allerdings noch wenige Richtlinien fest, an denen sich Unternehmer orientieren können. Diese verunsichernde Lücke an Informationen wollen wir füllen und Sie so auf dem Weg zur Wiedereröffnung metaphorisch begleiten. Dazu sollen in diesem Blog folgende essenzielle Fragen geklärt werden:
  1. Welche Auflagen gibt es?
  2. Wie können diese Bedingungen in bestimmten Branchen eingehalten werden?
  3. Welche Produkte helfen effektiv bei der Einhaltung?

Welche Richtlinien gibt es?

Um weiterhin die Ausbreitung des Covid-19-Virus einzudämmen, sprechen die Ministerien von Hygieneauflagen, die umgesetzt werden müssen. Bei der Definition dieser Richtlinien und deren Umsetzung lassen die Politiker aber Interpretationsspielraum. Klar ist nur, dass der Betrieb nicht wie vor der Schließung weitergeführt werden kann. Es müssen Veränderungen her.

Was muss im Unternehmen verändert werden? Die Unternehmen befinden sich in der Position, den allgemeinen Hygieneschutz, den Zutritt sowie Kundenströme in Ihrem Betrieb neu zu organisieren. Die Umsetzung der Auflagen wird dann vom örtlichen Ordnungsamt sporadisch geprüft.

Das Ordnungsamt wir dabei auf die Vermeidung von Warteschlangen, die Limitierung von Besuchern sowie auch Richtlinien des Kontaktverbots in den Läden überprüfen. Dem hinzu sollte über die angewendeten Maßnahmen oder das Schutzkonzept informiert werden. Nur so schaffen Sie ein Gefühl der Sicherheit und Vertrauen beim Kunden, Besucher oder Patienten.

Welche Produkte erfüllen die Hygieneauflagen?

Die VKF Renzel GmbH hat in kürzester Zeit ein Sortiment entwickelt, dass Unternehmen unterschiedlichster Branchen bei der Festsetzung von Hygienestandards hilft. Zudem bieten wir verschiedene Lösungen, um Ihre Besucher, Kunden oder Passanten über diese Standards zu informieren.

In dieser Zeit der schnellen Änderungen und kurzfristigen Anpassung Ihrer Betriebe wollen wir Ihnen einen Arbeitsschritt ersparen. Daher bieten wir verschiedene Aushänge als gratis Download an. Hier finden Sie ansprechende und hochwertige Designs zu den Themen Mundschutz, Mindestabstand und mehr.

 

Steuerung des Zutritts

Leider können Sie während der Corona-Krise Passanten und Kunden nicht uneingeschränkt Zutritt zu Ihrem Ladenlokal gewähren. Die Anzahl von Menschen auf engem Raum muss kontrolliert und Warteschlangen müssen vermieden werden. Durch die Abgrenzung von Räumen und Bereichen mit Trennwänden oder Absperrständern leiten Sie die Personen gezielt und gewinnen Einfluss auf deren Aufenthalt im Geschäft. Neben der Festlegung von bestimmten Wegen oder Bereichen haben die Trennwände auch einen schützenden Effekt, indem Sie eine Art großen Spuckschutz darstellen.

Einhaltung des Kontaktverbots

Trotz der Öffnungen von Geschäften, bleibt das Kontaktverbot weiterhin bestehen. Natürlich muss das Verbot jetzt auch in den verschiedenen Einrichtungen und Betrieben angewendet werden. Hier gilt es den Mindestabstand von 1,5 (besser 2) Metern zu wahren. Bei persönlichen Bestandteilen des Kaufprozesses wie einer Beratung oder der Zahlung müssen daher die Parteien ausreichend geschützt sein. Neben einem Spuckschutz hilft das Tragen eines Mundschutzes, um so den Austausch von Bakterien und möglichen Krankheitserregern zu vermeiden.

Hygieneschutz

Parallel zu der Einhaltung von Hygienerichtlinien sollte es das Ziel sein, seinen eigenen gewissen Hygienestandard im Unternehmen festzusetzen. Durch den Einsatz von Desinfektionssäulen oder häufige Reinigung kann man eine gewisse Sauberkeit und Sterilität gewährleisten. Der Schutz dient nicht nur den Kunden, sondern auch Mitarbeiter und Kollegen profitieren davon. Es sorgt für einen sicheren und sauberen Arbeitsplatz. Wer wünscht sich das nicht?

Ist Ihr Betrieb vorbereitet?

Die Bundesregierung schlägt mit dem Beschluss des gestrigen Tages einen Kurs in Richtung Rückkehr zum öffentlichen Leben ein. Das Ziel der gesamten Wirtschaft ist es, dass dieser Kurs beibehalten wird. Aus diesem Grund ist auch die sorgfältige Umsetzung der Schutzauflagen so wichtig.

Die oben dargestellten Produkte helfen Ihnen bei dem wichtigen Schritt der Wiedereröffnung. Unter Beibehaltung der Auflagen des Kontaktverbots und der Regulierung des Zutritts zu Ihrem Geschäft lassen sich Kunden und Mitarbeiter schützen. Den Kontrollen vom Ordnungsamt werden Sie ohne Probleme standhalten können. Ihr Betrieb kann so wieder aufgenommen werden.

Neben der Wiederbelebung des eigenen Geschäfts tragen Sie auch zu einer Mobilisierung der Wirtschaft bei. Durch die Einhaltung der Auflagen durch ihren Betrieb und einige weitere eröffnen Sie die Chance für weitere Unternehmen wie Restaurants, Veranstalter oder Dienstleister auf deren Wiedereröffnung.

Als Experte für die Verkaufsförderung stehen wir Ihnen bei der Umsetzung der Regularien der Regierung beratend zu Seite und begleiten Sie bei der Wiedereröffnung sowie während der andauernden Corona-Krise mit einer großen Produktauswahl.

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