Überbrückungshilfe III - Welche Produkte werden mit dem Zuschussprogramm abgedeckt?

Das Zuschussprogramm Überbrückungshilfe III der Bundesregierung kann branchenübergreifend von November 2020 bis Dezember 2021 beantragt werden. Damit sollen rückläufige Umsätze während der Corona-Krise aufgefangen und gewisse Investitionen gefördert werden. Wir haben für Sie auf dieser Seite die wichtigsten Punkte aus den Vorgaben der Regierung zusammengefasst. Außerdem zeigen wir Ihnen beispielhaft einige unserer Produkte, deren Anschaffungskosten mit der Überbrückungshilfe abgedeckt werden können.

Die Antragsfrist endet am 31. März 2022.

Update vom 02.12.2021: Die Überbrückungshilfe III wird bis zum 31. März 2022 verlängert (Überbrückungshilfe III Plus). Die Förderbedingungen aus der Überbrückungshilfe III bleiben erhalten.


Alle Angaben ohne Gewähr. Die Informationen stammen ausschließlich aus den beiden nachfolgenden Quellen. Wir bitten Sie, sich bei Rückfragen oder im Zweifelsfall mit Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Beitrag Wirtschaft NRW // FAQ Überbrückungshilfe der Bundesteuerberaterkammer
 

Welche Anschaffungen sind förderfähig?

Förderfähig sind betriebliche Fixkosten. Darunter fallen unter anderem:
 
  • Bauliche Modernisierungs- Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten bis zu 20.000 € pro Monat.
 
  • Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 €
 
  • Ausgaben für Hygienemaßnahmen 
    • z.B. mobile Luftreiniger (auch Nachrüstungen), Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche, Schnelltests, Desinfektionsmittel, Schutzmasken und Besucher-/Kundenzählgeräte.
    • Passende Produkte ansehen  »

Weitere wichtige Fragen und Antworten zusammengefasst »

Förderfähige Produkte im Sinne von baulichen Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten

Förderfähige Produkte im Sinne der Investitionen in Digitalisierung

Förderfähige Produkte für den Hygieneschutz

Wer ist antragsberechtigt?

  • Alle Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von bis zu 750 Mio. Euro im Jahr 2020, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Beruf im Haupterwerb aller Branchen sind antragsberechtigt.
  • Unternehmen, die in einem Monat des Förderzeitraums (November 2020 bis Juni 2021) einen Umsatzeinbruch von min. 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 erlitten haben sind antragsberechtigt.
  • Von Schließungsanordnungen betroffene Unternehmen sind auch antragsberechtigt, wenn Sie in 2020 mehr als 750 Mio. Euro Jahresumsatz erzielt haben und im Jahr 2019 min. 30 Prozent ihres Umsatzes erzielt haben.
 

Wie hoch fällt die Förderung aus?

  • Die Förderung kann für bis zu acht Monate beantragt werden (November 2020 bis Juni 2021).
  • Der maximale Zuschuss beträgt 1,5 Mio. Euro pro Fördermonat
  • Bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten werden bei Umsatzeinbruch > 70 % erstattet.
  • Bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten werden bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 % erstattet.
  • Bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten werden bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 % erstattet.
 

Wie kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden?

  • Der Antrag muss über einen prüfenden Dritten oder über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstelle der Länder eingereicht werden.
  • Zu prüfende Dritte umfassen z.B. den/die Steuerberater/in, Steuerbevollmächtigte/n, Wirtschaftsprüfer/in, vereidigte Buchprüfer/in oder Rechtsanwalt/anwältin.
  • Der Antrag kann bis zum 31. März 2022 gestellt werden.
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