Neues Verpackungsgesetz: Welche Gastronomiebetriebe müssen Mehrwegverpackungen anbieten?

Neues Verpackungsgesetz: Welche Gastronomiebetriebe müssen Mehrwegverpackungen anbieten?

06.09.2023
Seit 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen pfandpflichtig. Ab 2023 sollen Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und / oder Bestellen, dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen, um die Umwelt zu schonen.


Neues Verpackungsgesetz: Maßnahmen die, die Umwelt schonen

Das Verpackungsgesetz, das im Jahr 2019 in Deutschland in Kraft trat, hat das Ziel, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren und die Einführung von Mehrwegverpackungen zu fördern. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den wachsenden Umweltbelastungen durch die immense Menge an Verpackungsmüll entgegenzuwirken. Insbesondere in der Gastronomiebranche entsteht eine beträchtliche Menge an Verpackungsabfällen, die sowohl die Ressourcenverschwendung als auch die Umweltverschmutzung verstärken.

Das neue Verpackungsgesetz legt nun fest, welche Gastronomiebetriebe in Deutschland dazu verpflichtet sind, Mehrwegverpackungen anzubieten. Diese Verpflichtung hat das Ziel, die Akzeptanz und die Verfügbarkeit von wiederverwendbaren Verpackungen zu erhöhen und somit einen nachhaltigeren Umgang mit Verpackungsmaterialien zu fördern.

Mehrwegverpackungen sind Behältnisse oder Verpackungen, die wiederholt verwendet werden können. Im Gegensatz zu Einwegverpackungen, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden, sind Mehrwegverpackungen darauf ausgelegt, mehrere Male verwendet zu werden, bevor sie recycelt oder wiederaufbereitet werden.

Einige gängige Beispiele für Mehrwegverpackungen sind Glasflaschen, Mehrwegplastikbehälter, Edelstahlflaschen, Mehrwegtaschen und wiederverwendbare Kaffeebecher. Diese Verpackungen werden nach Gebrauch gereinigt, desinfiziert und erneut befüllt, um sie wieder in den Verkehr zu bringen. Viele Geschäfte und Supermärkte bieten mittlerweile die Möglichkeit an, Produkte in Mehrwegverpackungen zu kaufen und leere Behälter zurückzubringen, um sie wieder befüllen zu lassen.

Pfanddose mit Pflanze

Die Einführung des neuen Verpackungsgesetzes und die Verpflichtung zur Bereitstellung von Mehrwegverpackungen markieren einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Gastronomiebranche. Es ist entscheidend, dass Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen Verantwortung übernehmen und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Verpackungsmaterialien beitragen, um unsere natürlichen Ressourcen zu schonen und die Umwelt zu schützen.

Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht können als Ordnungswidrigkeiten von den zuständigen Landesbehörden mit Geldbußen geahndet werden.


Welche Maßnahmen gelten für Lieferdienste und Gastronomie?

Ab dem Jahr 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants dazu verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Bestellungen, sei es zum vor Ort Verzehr oder zum Mitnehmen, anzubieten. Eine Ausnahme gilt für kleine Betriebe, mit maximal 5 Beschäftigten und 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Wenn keine Mehrwegverpackungen angeboten werden, können Kunden darauf bestehen, Speisen und Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen zu lassen.

Das neue Verpackungsgesetz in Deutschland hat zum Ziel, die Verwendung von Mehrwegverpackungen in verschiedenen Branchen, einschließlich der Gastronomie, zu fördern. Durch die Verpflichtung bestimmter Gastronomiebetriebe, Mehrwegverpackungen anzubieten, wird eine nachhaltigere Verpackungspraxis gefördert und ein Beitrag zur Reduzierung von Verpackungsabfällen geleistet.

In Deutschland entsteht täglich tonnenweise Verpackungsmüll durch Take-away-Einwegverpackungen. Für wiederverwendbare Kaffee-To-Go-Becher haben sich einige Systeme etabliert. Wenn Sie als Kunde Essen mitnehmen möchten, dann werden Ihnen mittlerweile, zwar in geringem Maße, Mehrwegverpackungssysteme oder Mehrwegverpackungen angeboten. Die Einführung von Mehrwegverpackungen in der Gastronomiebranche zielt darauf ab, die Menge an Verpackungsmüll zu reduzieren und den Einsatz nachhaltigerer Verpackungslösungen zu fördern, um einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Die Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackungen. Zukünftig haben Verbraucher und Verbraucherinnen die Wahl zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen und können aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren. 

Mehrwegverpackungen werden in Zukunft europaweit eine immer wichtigere Rolle spielen. Auch sollen einige kleine Verpackungen, wie zum Beispiel kostenlose Shampoo-Fläschchen in Hotels, oder auch bestimmte Einwegkunststoffverpackungen wie Netze oder Schalen für frisches Obst und Gemüse verboten werden. 

In einigen europäischen Ländern noch Theorie, in Deutschland bereits schon in die Praxis umgesetzt: umfangreiche Pfand- und Rücknahmesysteme für Getränkeverpackungen oder die neue Pflicht zu Mehrwegsystemen im Take-away-Bereich. In Hinsicht auf die Mehrwegverpackungen können Gastronomen ein Pfand erheben, müssen Sie aber nicht, denn Pfand ist nicht Bestandteil des Preises für das Produkt. Pfand wird zusätzlich erhoben und nach Rückgabe ohne Abzüge zurückerstattet. 

Zudem muss auf das jeweilige Mehrwegangebot durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder hingewiesen werden. Viele engagierte Unternehmen erheben für Einwegverpackungen einen Zuschlag, um die Kunden für Mehrwegverpackungen zu motivieren. Angebotene Mehrwegverpackungen müssen auch wieder zurückgenommen werden.

Ab dem Jahr 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants dazu verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Bestellungen, sei es zum vor Ort Verzehr oder zum Mitnehmen, anzubieten. Eine Ausnahme gilt für kleine Betriebe, mit maximal 5 Beschäftigten und 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Wenn keine Mehrwegverpackungen angeboten werden, können Kunden darauf bestehen, Speisen und Getränke in mitgebrachte Behälter abfüllen zu lassen.

Das neue Verpackungsgesetz in Deutschland hat zum Ziel, die Verwendung von Mehrwegverpackungen in verschiedenen Branchen, einschließlich der Gastronomie, zu fördern. Durch die Verpflichtung bestimmter Gastronomiebetriebe, Mehrwegverpackungen anzubieten, wird eine nachhaltigere Verpackungspraxis gefördert und ein Beitrag zur Reduzierung von Verpackungsabfällen geleistet.

In Deutschland entsteht täglich tonnenweise Verpackungsmüll durch Take-away-Einwegverpackungen. Für wiederverwendbare Kaffee-To-Go-Becher haben sich einige Systeme etabliert. Wenn Sie als Kunde Essen mitnehmen möchten, dann werden Ihnen mittlerweile, zwar in geringem Maße, Mehrwegverpackungssysteme oder Mehrwegverpackungen angeboten. Die Einführung von Mehrwegverpackungen in der Gastronomiebranche zielt darauf ab, die Menge an Verpackungsmüll zu reduzieren und den Einsatz nachhaltigerer Verpackungslösungen zu fördern, um einen positiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Die Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer oder zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als die Einwegverpackungen. Zukünftig haben Verbraucher und Verbraucherinnen die Wahl zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen und können aktiv dazu beitragen, den Verbrauch von Einwegverpackungen zu reduzieren. 

Mehrwegverpackungen werden in Zukunft europaweit eine immer wichtigere Rolle spielen. Auch sollen einige kleine Verpackungen, wie zum Beispiel kostenlose Shampoo-Fläschchen in Hotels, oder auch bestimmte Einwegkunststoffverpackungen wie Netze oder Schalen für frisches Obst und Gemüse verboten werden. 

In einigen europäischen Ländern noch Theorie, in Deutschland bereits schon in die Praxis umgesetzt: umfangreiche Pfand- und Rücknahmesysteme für Getränkeverpackungen oder die neue Pflicht zu Mehrwegsystemen im Take-away-Bereich. In Hinsicht auf die Mehrwegverpackungen können Gastronomen ein Pfand erheben, müssen Sie aber nicht, denn Pfand ist nicht Bestandteil des Preises für das Produkt. Pfand wird zusätzlich erhoben und nach Rückgabe ohne Abzüge zurückerstattet. 

Zudem muss auf das jeweilige Mehrwegangebot durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln oder -schilder hingewiesen werden. Viele engagierte Unternehmen erheben für Einwegverpackungen einen Zuschlag, um die Kunden für Mehrwegverpackungen zu motivieren. Angebotene Mehrwegverpackungen müssen auch wieder zurückgenommen werden.

Außerdem ist seit dem 3. Juli 2021 das Herstellen und Handeln von Wegwerfprodukten aus Plastik, wie Einwegbesteck und -tellern, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen, EU-weit verboten. Das gleiche gilt für To-Go-Becher und Einweg-Lebensmittelbehälter aus Styropor.

Laut der Verbraucherzentrale in Berlin, kommen täglich in Deutschland bis zu 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Mitnahme-Verpackungen für Speisen und Getränke zusammen.


Für welche Getränkebehälter gilt in Zukunft die Pfandpflicht?

Bisher waren alle Kunststoffflaschen pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist bis 2023 gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Mittlerweile zählen auch Getränkedosen dazu. Das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen sorgt dafür, dass diese wiederverwertet werden und daraus neue Flaschen oder auch Textilien hergestellt werden können.

Auf Einweggetränkeflaschen von Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und alkoholischen Mischgetränken wird ein Pfand von 25 Cent erhoben. Von der Einweg-Pfandpflicht sind bisher Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte ausgenommen. Auch Nischenprodukte wie Apfelwein, Cider oder Energydrinks sind noch pfandfrei.

Pfandautomat

Wie hoch ist der Rezyclat-Anteil für PET-Getränkeflaschen?

Ab 2025 müssen Einweggetränkeflaschen mindestens 25% Recycling-Plastik, sogenanntes Rezyklat, enthalten. Ab 2030 wird der Anteil auf mindestens 30% erhöht. Bereits 2015 enthielten PET-Mehrweg-Getränkeflaschen durchschnittlich 26% Recyclingmaterial.

2022

Pfandpflicht für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen.

2023

Zusätzliches Anbieten von Mehrwegverpackungen neben Einwegbehältern für Fast-Food und To-Go-Essen (Ausgenommen von der Pflicht sind kleinere Betriebe)

2025

Mindestens 25% Anteil von Recycling-Plastik bei PET-Einweggetränkeflaschen.

2030

Mindestens 30% Anteil Recycling-Plastik für alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen.


Häufig gestellte Fragen auf einen Blick

Mehrwegverpackungen sind wiederverwendbare Verpackungen, die dazu bestimmt sind, mehrere Nutzungszyklen zu durchlaufen, bevor sie recycelt oder erneuert werden. Im Gegensatz zu Einwegverpackungen, die nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden, können Mehrwegverpackungen öfter verwendet werden. Mehrwegverpackungen bestehen in der Regel aus robusten Materialien wie Glas, Kunststoff oder Metall.

Immer mehr Unternehmen bieten Mehrwegverpackungen an. Dazu gehören: Getränkeindustrie, Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Lieferdienste, Take-away-Restaurants, Coffee-Shops, Cafés und Unternehmen mit nachhaltigem Fokus. 

Dadurch, dass die Mehrwegverpackungen aus robusten Materialien wie Glas, Kunststoff oder Metall bestehen, können diese gut in der Gastronomie eingesetzt werden. Sie werden nach dem Gebrauch gereinigt, desinfiziert und wiederbefüllt, um erneut verwendet zu werden. Dadurch wird die Menge an Abfall reduziert, die mit Einwegverpackungen verbunden ist und es werden Ressourcen eingespart. Wiederverwendbare Behälter für Speisen und Getränke, Mehrwegflaschen oder -gläser, Mehrwegbecher oder auch Pfandverpackungen können gut eingesetzt werden, denn diese Verpackungen können mehrmals verwendet werden, bevor sie zurückgegeben, gereinigt und erneut befüllt werden.

Mehrwegverpackungen tragen zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung bei, da sie den Bedarf an neuen Verpackungsmaterialien verringern. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Reduzierung der Umweltauswirkungen der Verpackungsindustrie.

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