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Förderung für Luftfilter läuft Ende 2022 aus

Die Anschaffung von Luftreinigungs­geräten bleibt dennoch eine sinnvolle Investition, um Staubpartikel, Bakterien und auch Viren wirkungsvoll aus der Umgebung zu filtern. 

Ihre Fördermöglichkeiten für Luftreiniger im Überblick

Die Bundesregierung und Landesregierungen unterstützen die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dafür wurden verschiedene Förderprogramme ins Leben gerufen. Diese unterscheiden sich nach Branchen und Bundesländern. Zudem gibt es bundesweite Förderprogramme. Um die Beantragung von Fördergeldern für Sie zu vereinfachen, haben wir nachstehend einige Links zusammengetragen.

Diese Seite wird laufend angepasst und wir bemühen uns, die Übersicht für Sie immer aktuell zu halten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der hier zur Verfügung gestellten Angaben, übernehmen wir keine Haftung.

Sehen Sie nachfolgend, ob es für Ihr Bundesland und Ihre Branche bereits eine Förderung gibt:

Förderung von Luftreinigern mit der Überbrückungshilfe für Unternehmen

Für die Anschaffung von Luftreinigern erhalten Sie von der Bundesregierung eine finanzielle Förderung im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfen.

Überbrückunshilfe IV

Förderzeitraum: Januar bis März 2022

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Mit der Überbrückungshilfe III Plus werden weiterhin alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler für den Fördzeitraum Juli bis Dezember 2021 unterstützt. NEU: Die Antragsfrist wurde bis zum 31.März 2022 verlängert.

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Mit der Überbrückungshilfe III werden auch Hygienemaßnahmen einschließlich investive Maßnahmen berücksichtigt, die nicht vor dem 01. Januar 2021 begründet sind (z.B. die Anschaffung mobiler Luftfilteranlagen oder Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche). Entdecken Sie hier weitere förderfähige Produkte.

Förderzeitraum: November 2020 bis Juni 2021

Der Antrag kann bis zum 31.08.2021 gestellt werden.

Update vom 09.06.2021: Die Überbrückungshilfe III wird bis zum 30.09.2021 verlängert (Überbrückungshilfe III Plus). Die Förderbedingungen aus der Überbrückungshilfe III bleiben erhalten.

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Informationen der Bundessteuerberaterkammer mit Informationen zur Überbrückungshilfe III



Seit der Überbrückungshilfe II werden auch Corona-bedingte Hygienemaßnahmen, wie z.B. Desinfektionsmittel, mobile Luftfilteranlagen sowie Außenzelte und Wärmestrahler im Gastronomiebereich bezuschusst. Die Überbrückungshilfe ist ein Fixkostenzuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen.

Förderzeitraum: September bis Dezember 2020

Den Antrag können Sie bis zum 31.03.2021 stellen.

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Förderprogramm für Lüftungsanlagen - NEUSTART KULTUR

Die Bundesregierung stellt 500 Mio. Euro bis 2024 für die Ausstattung von öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten mit Lüftungsanlagen zur Verfügung. Dies wurde ihm Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR auf den Weg gebracht. Die besonders hart getroffene Kulturszene durch die Pandemie soll damit unterstützt werden.

Zukunftsprogramm Kino II

Seit dem 1. August 2020 besteht für Kinos die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung von pandemiebedingten Investitionen zu stellen. Dabei können bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für erforderliche Maßnahmen übernommen werden. Darunter fallen unter anderem auch Klima- bzw. Belüftungsssysteme.

Förderung Luftreinigungsgeräte für Schulen

Der Freistaat Bayern fördert mit bis zu 50 Mio. Euro Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen.

Schulen erhalten Geräte zur Luftreinigung

Berlin stellt 4,5 Mio. Euro für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten bereit. Von der Förderung sollen die Schulen profitieren, in denen das ausreichende Lüften der Klassenräume nicht möglich ist. Ziel ist es, die Schulen so weit wie möglich offen zu halten.
Update: Das Land hat weitere 4,5 Mio. Euro für die Anschaffung von Luftfiltergeräten freigegeben (20. Januar 2021)

Das Programm ist vorerst beendet.

Sonderprogramm zur Verbesserung der Lüftungssituation an Schulen

Die Landesregierung bringt ein Sonderprogramm über 50 Mio. Euro auf den Weg. Damit soll unter anderem der Erwerb von mobilen Luftreinigern für Schulen und Sporthallen gefördert werden, die nicht über Fenster oder vorhandene Technische Anlagen ausreichend gelüftet werden können.
Das Programm ist vorerst beendet.

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